Malte , 24.05.2006, 11:03:25
Hallo zusammen,
hallo streichbass,
gibt es nicht auch eine Regelung, die besagt, dass man diese "Traglasten", also das Instrument, auf einen Sitzplatz legen darf, ohne ihn reservieren und bezahlen zu müssen?
Ich meine 1998 oder so ähnlich gab es ein Urteil eines Oberlandes- oder noch höheren Gerichtes, das im STreitfall zwischen der Bahn und einem Berufsmusiker geklärt habe, dass der Musiker sein Instrument (Kontrabass) für den sicheren Transport auf einen Sitzplatz legen darf, ohne für diesen Platz eine Reservierung bzw. Fahrpreis zahlen zu müssen.
Entweder war diese "Urteil" eine Ente oder ....
Weiß vielleicht irgendwer etwas über dieses oder ein solches Urteil.
Mir geht es darum, wenn man mit dem Bass auf Reisen gehen muss per Zug, dass man ihn dann sicher auf einem Platz transportieren kann und darf.
Danke im Voraus,
Malte