Hallo Nina -- und alle anderen bahnfahrenden BassistInnen,
ich hatte in der letzten Zeit selbst ein paar Mal das Problem, dass ich in Zügen vom Zugbegleiter angesprochen wurde: Eigentlich gehe das ja nicht mit dem Bass, diesmal werde er noch ein Auge zudrücken (wie gnädig!) -- aber das nächste Mal dann ...
Daraufhin habe ich mich beim "regionalen Kundendialog" der Bahn (01805/194195) erkundigt, und diese Auskunft (auch als schriftlicher Auszug aus den Beförderungsbedingungen) erhalten:
"Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglast sind Gegenstände, die -- ohne Handgepäck zu sein -- von einer Person getragen werden können." -- Da fallen Kontrabässe eindeutig drunter.
Auf skeptische Nachfrage haben die Leute vom Kundendialog mir auch noch mal bestätigt, dass diese Regelung für alle Züge (auch die des Fernverkehrs) gilt.
Hoffentlich ist die Sache damit ein für allemal geklärt.
Stefan