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wozu garantie??

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Zugeordnete Kategorien: Electric Upright Bass (EUB)

marvin Profilseite von , 19.11.2005, 18:36:22
wozu garantie??
hallo,
habe mir vor ein paar monaten einen palatino e-kontrabass gekauft. nun hat bei der probe die leimung zwischen hals und korpus nicht standgehalten und das ding unspielbar gemacht. da ich das ding vor über einem halben jahr gekauft habe, scheine ich in der beweispflicht zu sein, damit die garantie einspringt. wie kann ich das beweisen, ohne meine bandkollegen, die ja anwesend waren, vor gericht schleppen zu müssen. ich will da ehrlich gesagt auch nicht hin. aber die kosten hätte ich doch schon ganz gern erstattet bekommen. habe bis jetzt nur ärger mit dem instrument und dem verkäufer deswegen gehabt. hat jemand erfahrungen damit gemacht?
Barmin Profilseite von Barmin, 20.11.2005, 17:45:59
Au weia, wie ärgerlich!

Ich würde an Deiner Stelle drohen, ein Fachgutachten bei einem Geigenbauer machen zu lassen. M.E. müsste ein Sturz oder ähnliches doch weitere Spuren am Instrument hinterlassen, bei genauerer Ansicht also klar werden, ob Deine Version stimmt oder nicht. Geigenbauer machen recht oft solche Gutachten für Versicherungen.

Viel Glueck!
B.
Horst. Profilseite von , 20.11.2005, 20:31:44
Vergiss` es!!!!!!!!!!

Nach den neuen Garantiebestimmungen (eigentlich geht es um Gewährleistung, das ist klein bischen was anderes) musst nach über einem halben Jahr DU als Käufer nachweisen, dass der Fehler von Anfang an bestanden haben muss. Du bist in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer - innerhalb des ersten Halbjahres ist es umgekehrt.

Wie willst du nun also beweisen, dass der Hals von Anfang an einen Knacks hatte? Da gibt es zig Faktoren auf diesem Planeten, die man GEGEN dich heranziehen kann: unsachgemäße Lagerung, falsche Besaitung, falsch genutzt, .....

Letztlich bekommst du die Quittung dafür, Geld für ein Stück Scheisse ausgegeben zu haben. Das wurde hier aber mehrfach erwähnt: wer nicht lesen will, muss zahlen.

Nix für ungut, Schadenfreude ist nun mal die schönste ....

mfg
Barmin Profilseite von Barmin, 20.11.2005, 23:05:00
Hi Marvin,

Kann sein dass mein zynischer schlaubergernder Vorredner rein rechtlich gesehen recht hat. Da du aber eh nicht vor den Kadi willst, ist das ja eigentlich wumpe. Ich würde schon noch mal versuchen Druck zu machen, vielleicht auch mit Hinweis auf Internet-Foren, kostet nichts. Oder Reparatur. Wenn's nur eine Leimung ist, müsste sich da eigentlich was machen lassen, und das dürfte auch nicht die Welt kosten. Vielleicht kannst du das Gerät dann ja abstossen, am besten in Kommission irgendwo, wo du den armen Käufer nicht siehst.

B.
Horst. Profilseite von , 21.11.2005, 13:33:04
Barmin,

völlig in Ordnung, dass du mich als schlaumeiernden Zyniker titulierst, das ist die Quittung für den Spass, den ich mir mit meiner ersten Antwort gemacht habe - that´s life!!

Du jedoch empfiehlst, das "Gerät" abzustossen irgendwo, wo man "den armen Käufer" nicht sieht.

Trotz deiner Relativierung weiter unten sage ich dir: wer so formuliert plädiert dafür, die Verarsche, die einem selbst widerfahren ist, an einen ahnungslosen anonymen Käufer weiter zu reichen. Das finde ich - Achtung, jetzt kommt eine diplomatische Formulierung!! - unter aller Sau.

Typisch für die "Nach-mir-die-Sintflut" - Generation.
Barmin Profilseite von Barmin, 21.11.2005, 14:05:42
Das kann man so oder so sehen. Hast du schon mal von Freunden einen Gebrauchtwagen gekauft oder an solche verkauft? Sollte man nicht machen - gibt nur ärger.

Fakt ist, Billiginstrumente sind nicht illegal, man bekommt sie im Musikhandel. Mein Vorschlag war, zu sehen ob sich das Instrument reparieren lässt und es dann eben im Musikhandel in Kommission zu geben. Wenn jemand in ein Musikgeschäft geht und partout ein Billiginstrument kaufen will, wird das auch ohne mein oder dein oder sonstwessen Zutun machen. Und eine Reparatur durchführen zu lassen, wenn einem der Gitarrenbauer oder Bassbauer sagt, vergiss es, habe ich nicht vorgeschlagen.

Aber Danke für deine Belehrungen in Sachen Moral und so.
sagiauchnet Profilseite von , 21.11.2005, 09:16:08
na - irgeneinen armen Käufer seine Nixahnungvonnix daür auszunutzen so ein Instrument loszuwerden halt ich also für äußerst Verachtenswert!!!!!

Da bescheiß ich doch eher das Finanzamt, aber doch keinen Musikerkollegen. Evt. auch mal eine Versicherung - das Instrument könnte ja evt. doch von Jemanden umgeworfen worden sein, der eine Haftpflichtversicherung hat ;-)

Gruß sagiauchnet
marvin Profilseite von , 21.11.2005, 11:21:25
erstmal danke für eure antworten.
da sind doch die 24 monate garantie total für die katz. holz ist nun mal ein lebendes material, das sich auch noch nach geraumer zeit verziehen, schwinden oder quellen kann. da muss man vorher doch noch nichts gesehen haben. hatte schonmal nen witterungsriss bei meinem vollholz kontrabass, da hatte die herstellerfirma auch garantie draufgegeben. sie machte deswegen aber keine probleme. fotos als beweis, dass das instrument nicht gestürzt ist hatten gereicht. zudem denkt doch kein mensch vorher daran, alles was er kauft, fotografisch zu dokumentieren, fals er mal in die situation kommt, auf die garantie zurückgreifen zu müssen. es muss doch auch im interesse des verkäufers liegen, zufriedene kundschaft zu haben. scheint dieser nicht nötig zu haben.
als ich das instrument gekauft habe, waren nur wenige kommentare dazu im forum. ein paar wenige schlechte, aber auch gute. bin ansonsten ja auch mit den vorteilen dieses instruments zufrieden und glücklich gewesen. möchte es eigentlich auch gern weiter spielen. kann aber deine schadenfreude trotzdem verstehen. ein instrument darf keine billigware sein. nur leider muss ich als armer student manchmal auf solche alternativen zurückgreifen. man weiß ja auch nie vorher, das alles fürn arsch ist. an dieser stelle möchte ich andere davor warnen, dieses instrument zu kaufen. ist nur mit ärger und weiteren kosten verbunden.
das instrument an einen unwissenden käufer abstoßen kommt für mich nicht in frage, könnte ja ein anfänger sein, der dann nie nach wieteren torturen wieder lust hat ein instrument anzufassen. auch bei anderen hätte ich da ein schlechtes gewissen. könnte einen ja auch selber treffen.
Barmin Profilseite von Barmin, 21.11.2005, 13:21:30
Naja, Moment mal, eure Ehrlichkeit in Ehren, aber zu Beschiss habe ich nicht geraten. Sondern die Möglichkeit erwähnt, das Instrument nach Reparatur (natürlich unter Erwähnung derselbigen, die ja auch sichtbar sein wird, und zu einem fairen Preis) zu verkaufen. Finde daran nichts ehrenrühriges, setzt mich auf eure schwarze Liste, falls ich mal was im Marktplatz anbiete. Klar kannst du es auch behalten.
Neuester Beitrag christoph reisdorf Profilseite von , 21.11.2005, 16:51:46
Hallo Marvin,

man kann ja nicht ganz verleumden, dass die Zyniker nicht Unrecht haben - schliessliche gibt es hier im Forum ja Berichte, die genau Dein Problem beschreiben ( einer davon war von mir, und berichtet von einem Palatino bei meinem Händler, der sogar vom blossen Rumstehen aus dem Leim ging... - deshalb kaufe ich dort auch nur E-Bässe ).
Trotzdem denke ich, wenn Du ein wenig Druck bei den Leuten machst, sehe ich Deine Chancen nicht so schlecht Dein Geld auch zurückzubekommen.
Aber: für die Abwicklung der Garantie ist Dein Händler und nicht Du zuständig. Ich habe es schon häufiger gehört, dass die Hersteller Gespräche mit Kunden sogar kategorisch ablehnen. Du hast schliesslich Deinen Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller, sondern mit dem Händler gemacht.
Und was die Moral anbelangt: ein Kunde meines Musikhändlers wollte den mittlerweile unspielbaren Palatino zu Dekozwecken für 500 € kaufen - vielleicht findest Du ja auch so einen Menschen.

MfG,
Christoph
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