Hallo, Phillip
ich zitiere mal von der Internetseite
http://www.mietrecht-ratgeber.de/mietrecht/miete/content_10.html :
"Außerhalb der Ruhezeiten ist der Mieter berechtigt, zu musizieren. Die Nachbarn haben dies daher im Rahmen des üblichen hinzunehmen. Dabei wird von der Rechtsprechung das tägliche musizieren von 2-3 Stunden auf einem Musikinstrument als zulässig erachtet. Anderes kann je nach Art des Hauses gelten oder zum Beispiel in Fällen, in denen der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages wusste, dass der Mieter Berufsmusiker ist und zu Hause üben muss."
Und auf den letzten Satz kommt es in manchen Fällen an. Ein Bekannter meines Lehrers darf beispielsweise bis zu acht Stunden am Tag üben, weil der Vermieter vorher darüber informiert war und sein Einverständnis gegeben hat. FRag mich bitte nicht, warum er das tat. ;-)
Ich übe auch ca. fünf Stunden am Tag, bin aber glücklicherweise in der Lage, daß meine Nachbarn unter mir gar kein Problem damit haben, und meine obigen Nachbarn im Sommer sehr oft außer Haus sind und wollen, daß ich meine Aufnahmeprüfung bestehe. :-) Sie haben mich nur gebeten, im Winter öfters in den Proberaum auszuweichen, weil sie zu dieser Jahreszeit in der Regel zu Hause bleiben.
Besten Gruß,
Frederik