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Hi!
Wie wir alle wissen ist unser unverzichtbares Kolophonium keineswegs eine harmlose Substanz, zumindest wird es in offiziellen Gefahrgutlisten als allergieauslösend und reizend eingestuft. Die EU hat Kolophonium deshalb wie folgt eingestuft, nachlesbar auch bei Wikipedia: GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP), H-Sätze 317, P-Sätze 280, Gefahrenpiktogramm: Quadratische weiße Raute mit rotem Rand und schwarzem Ausrufezeichen, Achtung! -Schriftzug; sowie weiterhin unter der selben Gefahrenstoffkennzeichung wie oben unter CAS-Nr. 8050-09-07, R-Sätze 43, S-Sätze (2)-24-37 mit Gefahrenpiktogramm: Oranges Quadrat mit schwarzem Rand und schwarzem Andreaskreuz, Schriftzug: Reizend (Xi).
Die Piktogramme müssen nunmehr gut sichtbar auch auf Kleingebinden angebracht werden, die Mindestgröße hierfür beträgt 144cm², also 12 x 12 cm. Dies wird die Verpackungsgrößen unseres Kolophoniums wohl etwas erhöhen.
Da Kolophonium auch als Feinstaub-Emission von Streichinstrumenten gilt, plant die EU gemeinsam mit der US-amerikanischen EPA (Envirolment Protection Agency) unter Berücksichtigung des National Air Quality Standard for Particulate Matter (PM-Standard) in Gemeinsamkeit mit der WHO (World Health Organisation) folgende Regelungen: Zum Einkolophonieren sind geeignete Schutzhandschue und Atemschutzmaske zu tragen. Die Atemschutzmasken sind weiterhin während der ersten 15 Minuten des Spielbetriebs nach dem Kolophonieren zu tragen. Nach dieser Zeit sind Kolophoniumstäube mit einer geeigneten Absaugvorrichtung von Instrument und Bogen zu entfernen.
Meine Meinung: Im privaten Bereich sollte man das nicht so eng sehen, man kann alles übertreiben. Für den Orchesterbetrieb könnte dies aber etwas problematisch werden. Der Verordnung wurde ich durch eine Bekannte einsichtig, die bei der EU in Brüssel arbeitet, leider lag uns der Entwurf nur in Aramäisch vor bei dessen Übersetzung wir doch etwas Probleme hatten, aber ich denke das wesentliche hier wiedergegeben zu haben.
Grüße
Thomas
Das wurde aber auch Zeit.
Mancherorts weiß man das schon länger. In einem Kammerorchester hier in der Gegend ist schon seit Jahren durch die Bank eine bestimmte Kolophoniumsorte vorgeschrieben, da alle anderen Allergien hervorrufen sollen.
>>Da Kolophonium auch als Feinstaub-Emission von Streichinstrumenten gilt, plant die EU gemeinsam mit der US-amerikanischen EPA................sind Kolophoniumstäube mit einer geeigneten Absaugvorrichtung von Instrument und Bogen zu entfernen.<<
Ich habe lange in der Pharmabranche gearbeitet (wo GMP Richtlinien schon lange das Arbeiten bis hin zum Irrsinn komplizieren) und halte obigen Abschnitt auch am 2. April noch für durchaus möglich.
Grüße, Uli
Wer weiß denn, wieviele Fälle es nicht schon gegeben hat, wo jemand seinen mißliebigen Pultkollegen durch gezielte Applikation von Kolophoniumstaub über einen längeren Zeitraum hinweg endlich aus dem Wege räumen konnte?
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