GEBA-online

Gesellschaft der Bassisten in Deutschland

www.GEBA-online.de

Gesellschaft der Bassisten in Deutschland



• • • Forum

Abstand zwischen Saite und Griffbrett <

Sicherheit beim Bassverleih

> Frosch gebrochen; selbst kleben?

Auf diese Beiträge antworten | Zurück zur Liste | Zum neuesten Beitrag springen

Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches

Jörn Profilseite von fetti, 08.03.2010, 20:04:15
Sicherheit beim Bassverleih

 Liebe Kollegen,

in letzter Zeit bekomme ich öfters Anfragen - zum Teil auch durch das Forum -, ob ich für Konzerte oder Tourneen einen Bass (ca. 700 Euro wert) zur Verfügung stellen könne. Bisher habe ich das aus Solidarität umsonst und auf Vertrauensbasis gemacht, wobei die Furcht verständlicherweise immer im Hinterkopf war, ob ich den Bass unversehrt wiederbekomme. Es ging jedesmal gut, doch überlege ich, wie eine unbürokratische und zu Musikern passende Absicherung aussehen könnte (Pfand, Personalausweis o.ä.). Hat jemand einen Tip oder Erfahrungen?

Viele Grüße von Jörn

Bassist14 Profilseite von Bassist14, 08.03.2010, 20:53:42

 hallo

ich mache das mit einem leihvertrag der die rechte und pflichten beider parteien regelt. und gegen vorlage des personalausweises (von dem ich die nr. abschreibe oder eine kopie/einen scan mache)

bisher ist noch nie was schief gegangen.

wenn du willst mail ich dir meinen vertrag.

grüße

bassist14

Jörn Profilseite von fetti, 09.03.2010, 22:34:04

 Ja, das interessiert mich schon. Kannst Du den Text nicht einfach hier veröffentlichen?

Vielen Dank und viele Grüße

Jörn

Bassist14 Profilseite von Bassist14, 09.03.2010, 23:33:15

 gerne:

Leihvertrag

 

zwischen

xxxxxxxxxxx yyyyyyyyy, xxxxxxstraße 97, xyxyxy stadt – im folgenden Vertragspartner A genannt –

 

und

hans meyer

meyerstraße 88

46586 dorf

 

- im folgenden Vertragspartner B genannt -, wird folgendes vereinbart:

 

Vertragspartner A verleiht an Vertragspartner B einen Kontrabass + Bogen + Hülle,

 

im Gesamtwert von 3000 €

 

Dauer von: 07.10.2008 bis:

 

Die Leihgebühr beträgt 25,- €/Monat

zahlbar bar/per dauerauftrag auf konto xy zu jeden 1. des monats

 

Bass, Bogen, Hülle befinden sich bei Übergabe an Vertragspartner B in einwandfreiem Zustand.

 

Das Instrument nebst Zubehör ist von Vertragspartner A nicht versichert. Vertragspartner B trägt die Kosten zur Beseitigung aller während der Leihzeit entstandenen Schäden, bzw. bei Verlust oder Totalschaden bis maximal o.g. Summe.

 

 

da wo ihn wohne, den ______________

 


 

____________________________________ ___________________________

Vertragspartner A                                                          Vertragspartner B

 

 (das läßt sich dann noch mit details beliebig verfeinern: bassbeschreibung/foto/PA-nummer etc.pp)

bin gespannt auf verbesserungsvorschläge

 

uli.g. Profilseite von uli.g., 10.03.2010, 17:31:26

 Hallo Bassist 14,

 

der Vertrag ist völlig in Ordnung und ausreichend; für den Besserwissermodus allenfalls:

- sprich besser von Miete, Mieter, Vermieter statt von Leihe; Leihe ist nach der gesetzgeberischen Vorstellung eine unentgeltliche Überlassung; da ihr im Vertrag eine Miete verlangt, ist zwar klar, dass hier keine Leihe vereinbart ist; "Miete" sieht aber ein bissel professioneller aus;

- u.U. macht es Sinn, die 25,-€ pro angefangenen festzulegen, um da Missverständnisse zu vermeiden

Aber ansonsten ist der Vertrag m.E. völlig ausreichend. I.ü. steht und fällt so eine Vermietung natürlich mit der Vertrauenswürdigkeit und Bonität des Mieters; wenn man da an einen zahlungsunfähigen Stinkstiefel gerät, kann man sich den schönsten Vertrag im Streitfall "hinter Glas rahmen"

LGUli

Bassist14 Profilseite von Bassist14, 10.03.2010, 18:35:14

 danke uli

werde das ändern.

zum thema bonität: das bleibt schon das restrisiko, bisher hats immer geklappt. [klopf auf holz]

Regin Profilseite von Regin, 10.03.2010, 22:34:10

 Hallo!

Im Falle eines längeren Mietvertrages könnte es durchaus sinnvoll sein, vertraglich zu vereinbaren, dass der Bass vom Vertragspartner A  versichert werden müsse.

Im Falle einer kurzen einmaligen Miete kann man Vorkasse erbitten - ich habe allerdings Jörn nicht so verstanden, als ginge es ihm um Vermieten, sondern um die Sicherheit, den Bass nach dem Verleihen überhaupt wieder zu sehen.  ?

LG Regin

Jörn Profilseite von fetti, 12.03.2010, 10:54:30

 Ja, das stimmt. Natürlich müssen nur Bands einen Bass leihen / mieten, die den eigenen nicht mitbringen können, z.B. aus Platzgründen oder wegen hoher Flugkosten. Im jetzigen Fall geht es um eine australische Band, die in Deutschland und der Schweiz ein paar Gigs hat.

uli.g. Profilseite von uli.g., 12.03.2010, 11:23:45

 Ups! In einem solchen Fall würde ich den Bass NUR GEGEN Kaution aus den Händen geben! Da nutzt die schönste "Vorkasse" und der schönste Vertrag nichts, wenn der Bass dann irgendwo am Schalter von Australian Air in Zürich - Kloten ramponiert in der Ecke steht! Sowas NUR mit Versicherung und Kaution!

LGUli 

Neuester Beitrag bassknecht Profilseite von bassknecht, 12.03.2010, 13:32:36

 Das sehe ich ganz genau so und es entspricht ja auch der Situation und den Bedingungen, wenn ich mir im Ausland am Flughafen einen Mietwagen miete. Allerdings baut man damit einem potentiellen Entleiher natürlich zwei Hürden auf, da er sich im Gegensatz zu einem Mietwagenkunden sich um die Versicherung im Vorfeld selbst kümmern müsste. Betreffend Kaution regeln die Mietwagenfirmen das meistens über die Kreditkarte, was ja sehr unkompliziert für beide Seiten ist, - wenn nichts passiert -. Ob und wie man sowas als privater Vemieter eines Kontrabasses auch machen könnte weiss ich nicht. Betreffend Versicherung  könnte es  für den Verleiher sinnvoll sein eine Versicherung der man vertraut gesucht zu haben um dem Entleiher direkt den Versicherungsvertrag in die Hand zu drücken und um nach Instrumentenübergabe das unterschriebene Exemplar eigenhändig in den Briefkasten zu werfen. Wäre sicher angesagt wenn es oft zu solchen Vermietungen käme. Ob das hier funktionieren würde kann ich nicht sagen, wenn ich die Eckdaten 700 € Instrument und mittellose Band zugrunde lege. Aber grundätzlich finde ich auch, Kaution+Versicherung+Miete sollten obligatorisch sein. Im Laufe der Jahre bin ich, sogar  was Verleih von Plektren und Gitarrenkabeln an Bandkollegen anbelangt, kleinlich geworden und habe angemessene Taktiken entwickelt, als solidarisch handelnder Kollege akzeptiert, bin ich noch immer. Ciao Roland

Abstand zwischen Saite und Griffbrett <Zurück zur Liste> Frosch gebrochen; selbst kleben?

Nur angemeldete Benutzer dürfen Beiträge schreiben. Bitte hier einloggen: LogIn



Zuletzt aktualisiert von Besucher am 21.12.2024, 09:44:41.