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Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches
Hallo Frank,
zu Deinen Fragen:
1.Nein. Es sei denn, Du hast in Deinem Vertrag einer eventuellen Veröffentlichung bzw. Verwertung der Aufnahmen zugestimmt.
2.Ja. Dazu mußt Du den Vertrag der Mugge mit Angabe der Gage und den veröffentlichten Tonträger mit Angabe der Auflage bei der GVL einreichen - falls Du Mitglied bist. Falls nicht: anmelden und beraten lassen.
L.G. Jan
Hi Frank,
ich würde das Thema auch mal ohne die juristische Brille betrachten. Da ich die Beträge nicht kenne, muss der Rat deshalb unscharf ausfallen:
- Wenn Ihr "rumzickt" (so wird es gesehen werden), könnte es dort Euer letzter Auftritt sein. Wollt Ihr dort noch öfter auftreten? Vorher überlegen und abwägen. Die Werbeleute sprechen da von negativen und positiven Multiplikatoren.
- So ein Datenträger hat auch eine Werbewirkung. Sichert Euch einen prominenten Platz auf dem Cover (vielleicht kommt Ihr so an weitere Gigs), Kontaktinfo muss rein und einen kleinen Karton zusätzlicher (kostenloser) Exemplare, die Ihr als Werbung weitergeben dürft (natürlich nicht in Konkurrenz zur Kirchengemeinde). Helft denen beim Erstellen der CD und macht eine Win-Win-Situation draus.
- Nächstes Mal dann mit einer klaren vertraglichen Regelung.
Gruß Zwengelmann
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