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Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches

Frank W Profilseite von , 18.11.2008, 15:32:10
GVL
Liebe Kollegen,
letztens habe ich eine kleine Mugge gespielt, welche, wie so oft bei kleinen Kirchenchören, mitgeschnitten wurde. Jetzt soll die Aufnahme innerhalb der Gemeinde verkauft werden, um die Aufgaben für das Konzert zu decken.
Fragen:
1. Darf das ohne Einverständnis der Musiker geschehen?
2. Kann ich das Ganze bei der GVL anmelden

Danke schonmal.
Frank
Ceperito Profilseite von Ceperito, 18.11.2008, 17:32:15

 Hallo Frank,
zu Deinen Fragen:
1.Nein. Es sei denn, Du hast in Deinem Vertrag einer eventuellen Veröffentlichung bzw. Verwertung der Aufnahmen zugestimmt.
2.Ja. Dazu mußt Du den Vertrag der Mugge mit Angabe der Gage und den veröffentlichten Tonträger mit Angabe der Auflage bei der GVL einreichen - falls Du Mitglied bist. Falls nicht: anmelden und beraten lassen.
L.G. Jan

zwengelmann Profilseite von zwengelmann, 21.11.2008, 21:08:19

Hi Frank,

ich würde das Thema auch mal ohne die juristische Brille betrachten. Da ich die Beträge nicht kenne, muss der Rat deshalb unscharf ausfallen:

- Wenn Ihr "rumzickt" (so wird es gesehen werden), könnte es dort Euer letzter Auftritt sein. Wollt Ihr dort noch öfter auftreten? Vorher überlegen und abwägen. Die Werbeleute sprechen da von negativen und positiven Multiplikatoren.

- So ein Datenträger hat auch eine Werbewirkung. Sichert Euch einen prominenten Platz auf dem Cover (vielleicht kommt Ihr so an weitere Gigs), Kontaktinfo muss rein und einen kleinen Karton zusätzlicher (kostenloser) Exemplare, die Ihr als Werbung weitergeben dürft (natürlich nicht in Konkurrenz zur Kirchengemeinde). Helft denen beim Erstellen der CD und macht eine Win-Win-Situation draus.

- Nächstes Mal dann mit einer klaren vertraglichen Regelung.

Gruß Zwengelmann

 

Neuester Beitrag nagybögö Profilseite von , 23.11.2008, 22:28:44
Wie heisst es sinngemäss: Aufnahme darf nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Da gibt es eine Grauzone - kauft jeder Chorsänger drei CD's, um sie als Weihnachtsgeschenk an Tante und Opa zu verschenken, ist das eventuell noch privat. Wird die Aufnahme im hiesigen Musikgeschäft verkauft, ist es ganz klar nicht mehr privat.
Ich hatte in einer ähnlichen Situation den Veranstalter um eine schriftliche Bestätigung gebeten, Honorar erhalten für Konzert und live-Aufnahme am ... in ... Das habe ich gemeinsam mit einer Kopie des CD-Booklets, in der mein Name auch aufgezählt wurde, bei der GVL eingereicht, was so akzeptiert wurde. Es ist natürlich schlechter Stil ,einfach eine Aufnahme ohne Rücksprache der Musiker zu veröffentlichen. Allerdings sind da die Kirchenchöre in der Regel komplett unwissend und machen sich keine Gedanken über Urheberrechte und sonstigen Kram.
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