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Rechtslage iüben

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Jean Profilseite von J-O, 31.07.2011, 21:15:02
Rechtslage iüben

 Weil ich im Internet und auch hier im Forum ziemlich unterschiedliche Angaben gefunden habe, frage ich jetzt nochmal nach:

Weiß einer von euch, wieviel man am Tag üben darf? Und wenn nein, wo kann man das herauskriegen? Ist das von Stadt, oder Bundesland abhängig?

Basstölpel Profilseite von Basstölpel, 31.07.2011, 22:02:55

 Hallo,

ich weiss die Antwort auch nicht --- Musiker-Gerwerkschaften, Mieterschutzbund?

Ich wuerde aber in jedem Fall versuchen eine einvernehmliche Regelung mit den Nachbarn zu treffen. (Fragen, wann es sie nicht stoert). Falls das nichtgeht, weil sie Streit suchen, lieber ausziehen. Bei mir hat's eigentlich immer geklappt,bis auf einmal. Da bin ich ausgezogen, weil ein Nachbar Neurotiker war, und die Hausverwaltung mit  Schreiben voller absurder Anschuldigungen zumuellte--- ich wuerde mitten in der Nacht Moebel ruecken und ueben. Komischerweise hat die unter mir wohnende Partei nie was davon mitbekommen, und die vorigen Mieter hatten auch Aerger mit dem Herren, so dass die Hausverwaltung nicht so ganz auf seiner Seite war. Aber der Hickhack und des Nachbarn cholerische Entgleisungen bei zufaeligen Begegnungen im Treppenhaus waren einfach too much....

Armin

Neuester Beitrag Dröhner Profilseite von Dröhner, 31.07.2011, 22:20:10

Ich würde auch erst mal freundlich fragen, wie sich die Nachbarn das denn wünschen. Ich hoffe, es gibt eine friedliche Einigung.
Ansonsten habe ich nach mal kurz gesucht und das hier gefunden:

"Mein Nachbar ist Musiker, was kann ich gegen lautes Musizieren tun?
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (WuM 1998, 738) gelten für das häusliche Musizieren die gleichen Grundsätze, wie für sämtliche andere Geräuschquellen im Haushalt. Dort spielt es keine Rolle, ob klassische oder andere Musik gespielt wird. Während der allgemeinen Ruhezeiten (siehe oben, Frage 1) muss man sich auf jeden Fall an die normale Zimmerlautstärke halten. Ob Musizieren generell überhaupt in der jeweiligen Wohnung zulässig ist, hängt von der Hausordnung ab. Gilt dort das Musizieren allgemein als verboten, so ist diese Klausel nach überwiegender Meinung unwirksam. Wurde das Verbot jedoch vorab vereinbart (=nicht im Vertrag vorformuliert), so hat dies trotzdem Gültigkeit und man muss sich daran halten. Das Bestehen einer Klausel, die das Musizieren z.B. für höchstens 4 Stunden erlaubt oder festgelegte Zeiten des Musizierens bestimmt ist ebenfalls möglich. Eine Regelung im Mietvertrag muss das Musizieren auf der einen Seite und ebenso das Bedürfnis nach Ruhe auf der anderen Seite befriedigen, wobei dies stets von der Örtlichkeit und dem Einzelfall abhängt (Alter der Mieter, Art und Form des Musizierens, Schallschutz des Gebäudes und andere Umgebungsgeräusche).
Beispiele:
Als angemessen wird von den meisten Gerichten eine Spielzeit von 3 oder mindestens 2 Stunden am Tag erachtet; für das Musizieren mehrerer sollen 1 bis 1,5 Stunden ausreichend sein. Auch soll dies vom Instrument abhängen: Tägliches Klavierspielen mit Gesang von mehr als 2 Stunden am Tag sei rücksichtslos. Auch mehr als 2 Stunden Klavierspiel mit 30 Minuten monotoner Fingerübungen, seien den Nachbarn nicht zumutbar. Eine Spielzeit von 2 Stunden wird auch für Klarinette und Saxofon als Obergrenze angesehen. Andererseits gibt es Entscheidungen, in denen auch weitergehende Spielzeiten - insbesondere für Berufsmusiker - zuerkannt wurden, diese betreffen dann den Einzelfall und wurden speziell dafür entschieden. "

Aus: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rec ... gen-lautes-musizieren-tun.html

Ansonsten gibt es hier einen passenden Thread:

http://www.geba-online.de/forum.php?action=viewtree&id=19854 "Wer hat Zoff mit Nachbarn?"

Gruß,

Pablo

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