Problem mit nem E-Bay Kontrabass < | Transkriptionen - rechtliche Situation? | > Werden Obligatos mit der Zeit härter??? |
Auf diese Beiträge antworten | Zurück zur Liste | Zum neuesten Beitrag springen
Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches
Hallo zusammen.
Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation bei eigenhändigen Transkriptionen aus?
Im Laufe meines Daseins als Tieftöner hab ich doch das ein oder andere Stück transkribiert.
Ich denk, da bin ich sicher nicht der einzige. Die Idee wäre sozusagen ne Art Tauschbörse.
a) wieso sollen die "Schätze" zu Hause vergammeln - geteiltes Leid ist halbes leid : )
b) würden die Transkribtionen durch mehrere Ohren geprüft und gegebenenfalls verbessert...
Ich hab die meisten Tr.´s noch auf die gute alte Art per Handschrift mit Blei und Ratzefummel fabriziert,
da wäre ein Austausch per Scann als z.B. jpg Datei möglich.
Steht aber die Frage im Raum: Ja iss dass den erlaubt? Nich dass dann Justitia mit Ihren blinden Augen mir ans Leder will ...
Wie siehts mit Einsatz im Unterricht aus?.... Ich seh mich schon bei Wasser und Brot : (
Hallo FJTBass,
Deine Fragen betreffen zwar nicht meinen beruflichen Kernwirkungskreis; weil´s mich aber selbst interessiert hat, hab´ ich über´s WE mal in die Urteilsdatenbanken geschaut und auch ein wenig gegoogelt; das Ergebnis in Kürze:
1.
willst Du Dich wirklich auf derart "vermintes Gelände" begeben? Das UrhG ist ein derartig schwieriges Terrain, dass man eigentlich am ehesten raten sollte: "lass die Finger davon", zumindest, sobald Du Partituren entgeltlich vermittelst, einer nicht eingrenzbaren Anzahl von Nutzern zugänglich machst oder gewerblich nutztst. Im Netz bin ich auf einen recht launigen Festvortrag eines Prof. Thomas Hoeren gestoßen, der erfolgreich nachwies, dass das Absingen von "Happy birthday to you" in größerer Runde eine Urheberrechtsverletzung sein kann; nicht ganz ernst gemeint, aber sehr lesenswert (googeln hach Prof. Hoeren/ Uni Münster/ h.b.t.y); so ticken Juristen .........
2.
Gerichtsentscheidungen sind - zumindest veröffentlicht - nicht vorhanden; die einzige Entscheidung, die ich gefunden habe (betr.: "brown girl in the ring" - Boney - M" - Schauder!!!!! - ) hilft nicht wirklich weiter... (HansOLG 3 U 10/01 v. 2.5.02)
3.
Grundsätzlich kann man sagen, dass Du - ohne in den Kerker zu kommen - sog. "gemeinfreie Werke" (einfach mal googeln; da gibt es v.a. auf diversen Lehrerseiten hilfreiche Artikel) transkribieren kannst; das sind - grob gesagt - solche von Künstlern, die länger als 70 Jahre tot sind; aber Achtung! - siehe happy birthday!....
4.
Anwaltliche Beratung für ein solches Portalprojekt dürfte ziemlich kostspielig werden, es sei denn, man macht - bspw. hier im Forum - eine "Selbsthilfegruppe" auf; da wäre aber vorher zumindest zuerst ein "wer ist interessiert - thread" sinnvoll; ansonsten kannst Du doch einfach mal bei der GEMA anfragen; vielleicht haben die noch "preisgünstige" Tipps/Infoblätter o.ä. Falls im Forum ein entsprechendes Interesse besteht, kann ich gerne mal einen meiner Referendare für genaueres dransetzen.......
Liebe Grüße
Uli
So ähnlich hab ich mir das leider gedacht.
Wär zu eruieren was bei nicht gewerblicher Nutzung zu Übzwecken passieren würde.
Aber ich schätz spätestens an der nicht begrenzten Anzahl der Verbreitung scheitert das Ganze.
Hallo Nagybögö, ich versteh unter Transscription die Erstellung einer Partitur der Orginalbassline einer Aufnahme, nicht transponiert.
Auch kein eigenes Arrangement. Aber falls es dich interessiert es handelt sich um einige Rocknummern sowie ein paar Jazztitel.
Thanx
Das Problem hat m.E. nicht der, der die Transkription schreibt, sondern der, der sie verbreitet.
Ich hatte übrigens mal wegen der Aufführung einer Bearbeitung von "Peter und der Wolf" Probleme mit den Erben bzw. Verlegern. War recht teuer, der Spass.
Problem mit nem E-Bay Kontrabass < | Zurück zur Liste | > Werden Obligatos mit der Zeit härter??? |
Nur angemeldete Benutzer dürfen Beiträge schreiben. Bitte hier einloggen: LogIn