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Jörn Profilseite von , 02.08.2007, 01:40:43
Urheberrecht bei einem Tribute
Liebe Kollegen,

eine Freundin möchte ein Tribute zu einem noch lebenden amerikanischen Jazz-Musiker aufnehmen. Jetzt stellt sich die Frage, ob man das prinzipiell darf und "nur" die üblichen Urheberrechtsgebühren zahlt, in Deutschland die GEMA, oder ob man sich irgendwo eine Erlaubnis holen muß, gegebenenfalls bei dem entsprechenden Musiker selbst, seinem Management o.ä. Es könnte ja durchaus sein, daß jemand nicht möchte, daß jemand oder jemand bestimmtes seine Musik aufnimmt. -- Einmal auf einer Kirmes im Bierzelt habe ich gehört, wie eine Bigband St. Thomas gespielt hat; da dachte ich schon, das sollte Sonny Rollins nicht hören.

Weiß jemand Bescheid?

Vielen Dank und viele Grüße

Jörn
jlohse Profilseite von jlohse, 02.08.2007, 12:03:32
Wir haben mal "Peter und der Wolf" für Jazzensemble bearbeitet und mit einer Textversion von F.K. Waechter aufgeführt. Dass wir da was an den Verlag zahlen müssen, war uns klar - denn Prokowjew ist ja noch nicht so lange tot. Aber womit wir nicht gerechnet hatten: der Verlag wollte die Bearbeitung als Partitur den Erben zur Genehmigung vorlegen ... auch die Verlagskosten waren dann letztendlich viiiiel höher, als im Jazz-Kontext wirtschaftlich vernünftig bzw. ohne Sponsor zu erwirtschaften. Wir hätten also nur für den Verlag gespielt, und für uns Musiker wäre nichts übrig geblieben - so ist es dann im Prinzip bei der Erstaufführung geblieben. Schade – denn es kam bei Publikum und Kritikern sehr gut an. Aber wenn der Komponist mal irgendwann 70 Jahre lang tot ist, können wir das dann wieder aus der Schublade holen ;-)

Fazit: immer zuerst die Verlagsrechte einholen. Dann erst an die Arbeit machen.

(Die GEMA-Gebühren kommen da übrigens noch hinzu, das hat nichts mit den Verlagsrechten zu tun.)
sebastian roth Profilseite von , 02.08.2007, 16:41:17
hallo,
ich habe vor einigen Jahren eine Bob Dylan Revue mitgespielt und war teilweise organisatorisch beteiligt. Die Frage der Urheberrechte ist nicht eindeutig geklärt,da sich Management und Musiker oft individuell einigen. Rechte an einer Komposition zu haben heißt nicht unbedingt auch das Recht auf Veröffentlichung der Komposition. Manchmal sind sogar die Rechte auf Text und Musik getrennt. Die Gema hält jedoch immer die Hand auf. Bei unserer Konzertreihe hat sich herausgestellt, dass Bob Dylan selbst entscheidet ob und wer "Ihn" covern darf. Ihm war es völlig egal ob es ein Konzert oder eine Aufnahme wird. Gemagebühr war immer fällig. Meistens wird danach gefragt, ob es sich um eine groß angelegte komerzielle Veranstaltung o.Ä. handelt oder nicht.Wenn es z.B zu Radioauftritten kommt kann man sicher sein, dass die Sache teuer wird. Infos zu diesem Thema bekommt man bei der Gema und beim jeweiligen Management des Künstlers. Wichtig ist, dass man die Sache absolut wasserdicht(notfalls mit einer Rechtsauskunft bei einem Anwalt der sich auskennt) macht sonst gibt es böse Überraschungen.
Gruß
Sebastian
jlohse Profilseite von jlohse, 02.08.2007, 17:28:17
Bei besagter Peter und der Wolf-Bearbeitung müssten wir übrigens noch Notenentschädigungsgebühr (oder so ...) zahlen. Also eine Gebühr dafür, dass wir die Komposition selbst transkribiert und vom Verlag *keine* Noten ausgeliehen haben ;-) Was es alles gibt.
uli.g. Profilseite von uli.g., 02.08.2007, 17:58:14

Hallo Jörn,

die obigen Beiträge sagen eigentlich schon alles; speziell für eine "tribute"-Produktion solltet ihr aber auch unter allen Umständen zusätzlich die Genehmigung zur Namensnutzung ausdrücklich mit einholen, da diese einem eigenen Schutzrecht unterliegen!

Liebe Grüße

Uli

 

Neuester Beitrag Puck Profilseite von , 03.08.2007, 11:14:03
Ich hab ein Frantic Flintstones Tribute auf meinem Label rausgebracht und mir vorher einfach die Erlaubnis der Band eingeholt und dann nur die üblichen Gema-gebühren gezahlt.
Einfach mal nachfragen, die meisten Musiker/Bands haben wahrscheinlich nichts gegen ein Tribute
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