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Bahn

BegriffBahn
KategorieSonstiges
Synonyme 
Begriff Flagge GB 
Synonyme Flagge GB 
Beschreibung Flagge GB 
Werkstatt (Ort) (Nur Bassbauer) 

Viele haben schon unterschiedliche Erfahrungen was die Mitnahme eines Kontrabasses in der Bahn angeht gemacht. Hier nun nocheinmal zusammengefassst die wichtigen Auszüge aus den allgemeinen Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:


Beförderungsbedingungen der
Deutschen Bahn AG
(Gesamtausgabe)
Gültig vom 01./10. Dezember 2006 an (Quelle: http://www.bahn.de/-S:PtVOSN:ekLRNNsVZF69NNNS ... 962-nvs_01_10.12.06_tva_49.pdf)

"7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände,
die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Im
Übrigen kann der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben."



Gemeinsamer Internationaler Tarif
für die Beförderung von
Personen
(TCV)
Heft I
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Gültig ab 11.12.2005 (Quelle: http://www.bahn.de/-S:PtVOSN:ekLRNNsVZF69NNNS ... 9027-internationaler_tarif.pdf):

"42.1 Jeder Reisende darf in der Regel nicht mehr als drei leicht tragbare Gegenstände als Handgepäck mitnehmen.
Grundsätzlich sind sperrige Gegenstände (Skier, große Musikinstrumente, Kinderwagen etc.) nur zugelassen,
wenn im Zug geeignete Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Surfbretter sind als Handgepäck nicht zugelassen."


Reisen im CityNightline: (Quelle Homepage DB http://www.bahn.de/-S:PtVORd:ekITwtNNZTU9ttNN ... htzug/citynightline_info.shtml):

"Reisegepäck: Reisegepäck und Sportgeräte wie Skier, Snowboards sowie die Golfausrüstung, können auf allen Linien kostenlos transportiert werden. Es empfiehlt sich, das Reisegepäck aufzuteilen. Das Handgepäck findet im Abteil Platz, größere Stücke werden in einem speziellen Gepäckabteil verstaut. Bezeichnen Sie die Gepäckstücke mit Ihrer Wohn- und Zieladresse. Die Wintersportgeräte werden aus Sicherheitsgründen im Gepäckabteil untergebracht. Für Material, welches nicht dem Reisezweck dient (zum Beispiel Kisten und Bilder sowie sperrige Musikinstrumente), wird eine Transportgebühr von 15,- EUR pro Stück erhoben."

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Zuletzt aktualisiert von Meyer-Eppler am 20.03.2004, 10:42:38.