Nach meiner Kenntnis erlöschen die Rechte eines Komponisten an seinen Werken 70 Jahre nach seinem Tod. Man muss aber aufpassen, welche Rechte die Verlage noch an den Noten haben (Herausgeber, Bearbeiter, Notensatz usw.). Das Abschreiben, Kopieren und Spielen zu Studienzwecken ist meistens unproblematisch. Kritisch wird es bei einer "öffentlichen Aufführung". Der Veranstalter muss die aufgeführten Stücke an die GEMA melden, die prüft, ob Rechte verletzt werden bzw. ob noch Geld kassiert werden kann. Aber ich lasse mich gern von Experten auf den neuesten Stand bringen.
Herzliche Grüße, Wolf-Dieter