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wieder mal: Bass und Bahn

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Zugeordnete Kategorien: Reisen

streichbass Profilseite von streichbass, 20.12.2010, 13:00:26
wieder mal: Bass und Bahn

 Aus aktuellem Anlaß (es gab in den letzten Tagen mehrfach Streit mit Beamten)
Laßt Euch nicht einschüchtern!
Der Kontrabass darf als TRAGLAST in Zügen der Deutschen Bahn mitgenommen werden!! Jeder, der Euch etwas anderes erzählt, sei auf § 7 der Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr hingewiesen.

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/ ... mtdatei_fassung_12_12_2010.pdf

dort heißt es:

7. Mitnahme von Handgepäck, Traglasten und Tieren
7.1 Traglast
Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände,
die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände,
die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen
nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden. Im Übrigen kann
der Reisende Gepäck als Reisegepäck gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen aufgeben.

Frohe Weihnachten und allzeit gute Reise wünscht der Carsten

jlohse Profilseite von jlohse, 20.12.2010, 16:14:48

 Das ist doch mal ein handfester Tipp, prima. Wobei sich das auch wieder als Gummiparagraph entpuppen könnte: "Gegenstände,

die andere Reisende behindern, belästigen, …" 

Die Belästigung kann man aber immerhin vermindern, indem man den Bass nicht auspackt und spielt ;-)

 

bernie49 Profilseite von bernie49, 11.07.2012, 22:25:41

Jonas, ich mag deinen Humor! 4 Der letzte Satz ist Klasse. thumbs_up

Gruß, Bernd

midioma Profilseite von midioma, 12.07.2012, 01:31:12

Das verbieten sich die meisten Transportunternehmen auch. Und zwar aus genau diesem Grunde. Ich habe es ja auch schon einige Male erlebt wie Musiker aus dem osteuropäischen Raum in Straßenbahnen gespielt haben und dann recht aggressiv um Geld gebettelt haben. Das konnte man kaum anders als eine Belästigung ansehen. Die entsprechende Passage steht wohl genau darum in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen um dem einen Riegel vorschieben zu können. Aber auch wenn es nur zum Spass ist, gilt das, was Wilhelm Busch schon zu dem Thema sagte...

FrederikM Profilseite von FrederikM, 20.12.2010, 17:59:19

Hallo Kollegen,

dieser Paragraph ist leider immer noch etwas schwammig, da sich manche Zugbegleiter darauf berufen, daß Traglast über oder unter den Sitzen verstaubar sein muss. Nach einigen Diskussionen mit Zugbegleitern schrob ich der DB und erhielt folgende Antwort:

Ihre Nachricht vom: 9. Mai 2010

Unser Zeichen: 1-3816942058

 

Sehr geehrter Herr M.,

 vielen Dank für Ihre E-Mail.

 Wir bedauern sehr, dass Sie auf Ihrer Reise mit Ihrem Kontrabass mit dem Zugbegleitpersonal Unannehmlichkeiten hatten.

In den „Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr)“.

 

„Neben Handgepäck darf der Reisende ein Stück Traglast mit sich führen. Traglasten sind Gegenstände, die – ohne Handgepäck zu sein – von einer Person getragen werden können. Gegenstände, die andere Reisende behindern, belästigen oder Schäden verursachen können, dürfen nicht mitgenommen werden. Die Beaufsichtigung obliegt dem Reisenden.“

 Unsere Züge sind vordergründig nur zur Mitnahme von Handgepäck ausgelegt. Handgepäck sind leicht tragbare Gegenstände, die unter bzw. über dem Sitz untergebracht werden können. Die Reisezugwagen unserer Fernverkehrszüge besitzen beispielsweise keine separaten Gepäckabteile zur Lagerung von Traglasten.

 Die allgemeine Regelung zum Beförderungsausschluss besagt unter anderem:

„Von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglast sind Gegenstände und Stoffe ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen.“

 Wir verstehen, dass Sie als Musiker Ihr Instrument berufsbedingt mit sich führen müssen. Auch wenn Ihr Kontrabass den üblichen Umfang von Handgepäck übersteigt, kann es als Traglast in unseren Zügen mitgeführt werden – insbesondere, da die Kriterien eines Beförderungsausschlusses bei einem Musikinstrument nicht gegeben sind. Eine Fahrradkarte benötigen Sie für den Transport nicht, damit können Sie sich keinen Stellplatz für Ihren Bass im Fahrradabteil reservieren.

 Wir freuen uns, wenn wir Sie wieder als Gast begrüßen dürfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 Maren Reinsch

Leiterin Kundendialog

 

Seitdem führe ich einen Ausdruck dieser E-Mail ständig mit mir, nur für den Fall der Fälle. Aber anscheinend ist man auch damit nicht vor gewissen Situationen gefeit. Vor circa drei Wochen meinte eine Zugbegleiterin, mit mir rumdiskutieren zu müssen. Die E-Mail sei ja schön und gut, aber sie als Zugbegleiterin hätte das letzte Wort, wenn es um den Transport von Sachen geht. Der Kontrabass sei so groß, er würde Fluchtwege versperren. An auslastungsschwachen Tagen sei das kein Problem, aber an Freitagen würde sie persönlich mir den Transport meines Instruments generell verbieten. Sie betonte, daß jeder Zugbegleiter jederzeit die Möglichkeit hätte, mich aus Sicherheitsgründen aus dem Zug zu entfernen. Ich solle mein Instrument doch bitte per Kurier verschicken...

Viele Grüße,

Frederik

Ricci Profilseite von Ricci, 13.07.2012, 06:26:02

Das kommt mir nur zu bekannt vor: einerseits habe ich auch gute Erfahrungen mit dem Kundendialog der Bahn gemacht, andererseits extrem schlechte mit Zugbegleitern. Am 1. Mai, an dem bekanntlich die ganze Nation zwecks diverser Ausflüge auf den Beinen und Rädern ist, haben dämliche Zugbegleiter Passagiere mit gültigen Fahrkarten mit ihren Rädern Stunden (!) auf den Bahnhöfen warten lassen, weil ihrer Ansicht nach die Wagen für den Fahrradtransport voll waren.

Trotz Bemühungen des Kundendialogs hat das nichts mehr mit Flexibilität und Kundenfreundlichkeit zu tun. Wo kommen wir hin, wenn man mit seinem Kontrabass Angst haben muss, im Ernstfall nicht mitgenommen oder rausgeworfen zu werden, von blöden Diskussionen mal ganz abgesehen.

Da bleibt nur noch, sich an Car-sharing zu beteiligen.

midioma Profilseite von midioma, 13.07.2012, 12:54:51

Das dürften die aber nicht. Eine Fahrradkarte ist eine Reservierung für eine Fahrradmitnahme. Das sollte man sich vom Zugbegleiter schriftlich geben lassen. Ggf. etwas entsprechendes vorbereiten, in das man nur noch Zugnummer, Datum und Unterschrift eintragen muss, dafür beibt dem Zugbegleiter genug Zeit. Dann kann man die Bahn sicher verklagen oder eine nicht unerhebliche Entschädigung verlangen, denn die Zugbegleiter wissen, wann und wo die Fahrräder zu- und aussteigen. Wenn der Zug wirklich mit Personen so voll ist, dass die bis in die Fahrradabteile dringen, dann hat meiner Meinung nach der Zugbegleiter etwas falsch gemacht. (Oder er konnte der Lage allein nicht mehr Herr werden).
Möglicherweise sollte man in so einem Fall auch anschauen, welche Wagen im betreffenden Zug mitgeführt werden. Manche Züge haben völlig separate Fahrradabteile, da kann so etwas nicht passieren. Wo die aber im Durchgangsbereich der Personenabteile liegen ist das nicht ausgeschlossen. 

Man sollte an Tagen bzw. zu Zeiten in denen Züge vermutlich voll werden, das Reisen mit Kontrabass unterlassen (es sei denn man fährt von der Anfangs- zur Endstation des Zuges. Denn bei einem vollen Zug wird man unterwegs mit Bass nicht Ein- oder Aussteigen können. Ansonsten immer die Beförderungsbestimmungen (DB TVF600) dabei haben (und kennen). Und natürlich Frederiks Brief. Meine Skizzen (siehe Beitrag "Hinweise zu Bahnfahrten mit Bass (D/DK, auch BASS2012)") sind da sicher auch hilfreich. Dafür muss man den Wagontyp aber auch kennen. 

AlexderK Profilseite von AlexderK, 16.07.2012, 19:10:46

Ich kann dies in Österreich (Bahn) und Wien und Graz (Öffis) bestätigen:

Die Mitnahme ist erlaubt. Man benötigt keine weitere Fahrkarte.

Zu Stoßzeiten allerdings nicht erwünscht.

Der Gummiparagraph (Fluchtwege versperrt, kann umfallen und Menschen verletzen) existiert auch hier.

Wer es schriftlich braucht, dem leite ich gerne die Mails der Wiener Linien weiter!

 

 

streichbass Profilseite von streichbass, 18.07.2012, 11:44:07

In Mitteldeutschland wirds jetzt richtig lustig!

http://www.mdr.de/mediathek/radio/mdr-info/audio299492.html

Neuester Beitrag midioma Profilseite von midioma, 18.07.2012, 14:24:12

Anscheinend braucht auch der öffentliche Nahverkehr europäische (oder wenigstens deutsche) Rahmenregeln wie die Bahn, damit man nicht in jeder Stadt die Beförderungsbedingungen vor der Fahrt auffinden und durchlesen muss ...

Manches an Europa ist ja vielleicht doch nicht nur schlecht.
(Und manches Schlechte mag nicht unwesentlich auf Lobbyismus zurückzuführen sein. Das ist zentral ja auch viel einfacher als in jedem Mitgliedsland.)

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