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Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches

jens Profilseite von jens, 23.10.2007, 13:33:29
GVL Künstler und Produzent in einer Person

Hallo Zusammen
Das gehört nur entfernt hierher, ich hoffe ihr entschuldigt das. Aber vieleicht hat ja jemand erfahrung und kann mir nen Tipp geben.
Ich hatte das grosse glück für eine ARTE duku die Musik machen zu dürfen. War eignetlich mein erster richtiger Job in diesem Bereich.
Es ist ja so, das man als Künstler geld von der GVL bekommt, wenn man zB bei solchen Fernsehproduktionen mitwirkt.
Allerdings nicht als Komponist oder Produzent.
Nur was ist wenn man alles drei in einem ist?
Ich habe ja die musik selbst geschrieben und produziert, habe sie aber auch eingespielt.
Der GVL hab ich schon geschrieben, nur bekam ich von dort statt weiterer infos nur den Standardmitgliedsvertrag zugeschickt.

Hat jemand Erfahrung mit soetwas? Sollte auf der rechnung zB genau stehen was ich im einzelnen gemacht habe?
Vielen Dank!

Ceperito Profilseite von Ceperito, 23.10.2007, 15:39:18

Hallo Jens, von ARTE bekommst Du ja sicher ein Honorar für Deine Produktion, bei der Du ja ein Mitwirkender bist. Den Beleg über das empfangende Honorar kannst Du bei der GVL einreichen. Die GVL wird Dir, nachdem Du Mitglied geworden bist, die entsprechenden Formulare dafür zusenden. Deine Kompositionen kannst Du, soweit Du Mitglied bei der GEMA bist, bei dieser anmelden und bekommst dann von der GEMA - nicht von der GVL - Geld für Deine Werke, die von ARTE gesendet wurden.  LG Jan

jens Profilseite von jens, 23.10.2007, 16:07:42

Danke. Ich denke halt nur, wenn in der Rechnung die ich an Arte (bzw die Produktionsfirma) stelle ein Honorar für eine Auftragskomposition steht bekomme ich garnichts von der GVL.

Das mit der Gema ist so eine Sache. Soweit ich weis kann man nur sich selbst mit allem was man so macht, nicht aber einzelne Werke bei der Gema anmelden.

Das Problem ist das ich sonst hin und wieder sachen für Industrievideos mache. Die Wollen grundsätzlich Gemafreies Meterial.

 

Ceperito Profilseite von Ceperito, 23.10.2007, 16:50:35

Dann kannst Du ARTE zwei Rechnungen schicken, eine mit Honorar für Auftragskompositionen (deutlich formulieren, bei wem die Urheberrechte, die Verwertungsrechte, etc liegen) und eine für die Produktion, bei der Du als Musiker mitwirkst (denn Du hast ARTE ja nicht nur Deine Kompositionen  (z.B.: ein Blatt Papier mit Noten) sondern ein fertiges Produkt (eine Interpretation Deiner Komposition, von einem Interpreten - nämlich Dir - eingespielt) auf einem Tonträger (CD, etc)  verkauft.     LG Jan

jens Profilseite von jens, 23.10.2007, 19:35:26

Dann könnte ich ja auch die gesamte Summe für die Produktion der Musik berechnen...
Etwa so:
Für das Einspielen der Filmmusik für die Produktion ... berechne ich
Ich glaube wenn nichts vereinbart ist liegen die Urheberrechte grundsätzlich bei mir, Verwertungsrechte beschränken sich auf diese eine Fernsehproduktion. Vieleicht liege ich da aber auch falsch.

Ceperito Profilseite von Ceperito, 23.10.2007, 23:31:50

Ich glaube, daß Du Dich erst mal umfassend juristisch beraten lassen solltest, denn ich bin mir nicht ganz sicher, ob Du genau weisst, was Du ARTE verkauft hast bzw. verkaufen willst. Und das passt nun wirklich nicht mehr in ein Kontrabass-Forum. LG Jan

jens Profilseite von jens, 24.10.2007, 15:07:29

Da hast du wohl recht :-) Das führt hier zuweit.

Trotzdem vielen Dank. Ich habe gerade bei der GEMA angerufen, im Netz findet man wirklich nur verwirrendes, bei den Kollegen auch.

Es ist tatsächlich so das man als GEMA Mitglied keine Werke ausschliesen kann.  Dann wärs also vorbei mit den Industriejobs.

Die Mitgliedschaft scheint sich also tatsächlich in erster linie für Leute mit viel Fernsehpräsenz und einem gewissen Grad an bekanntheit zu lohnen. Schade.

Neuester Beitrag jens Profilseite von jens, 24.10.2007, 16:41:53

Und jetzt hab ich mich vertrauensvoll and die GVL gewandt. (hätte ich gleich tuen gekonnt)
Wenn ich alles in einem berechne wird ca 1/4 als künstlerische Leistung anerkannt.
Ein freundlicher Herr hat mir empfohlen 1/3 für die Komposition, 2/3 fürs einspielen und Produzieren zu berechnen. Da käme ich besser weg.
Den follen Betrag nur fürs Einspielen wird nicht akzeptiert, das erkennen die dann einfach nicht an. Wäre ja auch irgendwie nicht im sinne des Erfinders.

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