GEBA-online

Gesellschaft der Bassisten in Deutschland

www.GEBA-online.de

Gesellschaft der Bassisten in Deutschland



• • • Forum

Altern Bogenhaare ohne darauf zu Spielen? <

Gage und Finanzamt

> Saiten

Auf diese Beiträge antworten | Zurück zur Liste | Zum neuesten Beitrag springen

Zugeordnete Kategorien: Finanzielles & Juristisches

kontrakroet Profilseite von , 06.05.2007, 09:20:38
Gage und Finanzamt

Hallo,

ich spiele häufig Gigs bei denen ich die Gage nur gegen Quittung bekomme.

Auf was muß ich beim unterschreiben einer Quittung oder ausstellen einer Rechnung achten, um nicht irgendwann wegen Steuerhinterziehung o.ä.vom Finanzamt Schwierigkeiten zu bekommen. Musik ist mein Hobby, wird Musik deshalb vom Finanzamt als Liebhaberei eingestuft da Ausgaben ( Fahrkosten, Noten, Instrument, CD´s, Bauschaum etc.) die Einnahme durch Gagen übersteigen ?

Was habt ihr für Erfahrungen und Tipps?

Grüße

 

jonas Lohse Profilseite von , 06.05.2007, 10:05:59
Bis zu einem bestimmten Betrag kannst Du steuerfrei hinzu verdienen, darüber wird versteuert. Wichtig ist, dass eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist, also irgedwann Erlöse erwirtschaftet werden – ansonsten kann Liebhaberei unterstellt werden. Das kannst aber ja dadurch lösen, dass du nicht alle Deine Kosten in die Gewinnermittlung einbeziehst, und somit im Plus bleibst.
kontrakroet Profilseite von , 07.05.2007, 08:34:27

Hall Jonas,

und wie ist das mit der Mehrwertsteuer die auf der Rechnung des Veranstalters steht?

Grüße

 

jonas Lohse Profilseite von , 07.05.2007, 10:50:11
Wenn Du mehrwersteuerpflichtig bist, kannst Du Vorsteuer geltend machen, sie also mit den von Dir bezahlten Mwst-Beträgen verrechnen. Dann musst Du aber die MwSt für alle Gigs zahlen, auch wenn Du keine bekommen hast! Wenn Du zum "Kleinunternehmer" optierst (bis 12.000 € p.a. möglich, soweit ich weiß), brauchst Du keine Mwst einzunehmen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen und brauchst auch nicht jeden Monat/jedes Quartal eine UmSt-Voranmeldung zu machen.
zwar Profilseite von zwar, 21.10.2009, 18:06:56

 17500 €/jahr  ist momentan u-steuergrenze gemäß kleinunternehmerregelung (§19 UStGes).

 

gruß

 

zwar

zwengelmann Profilseite von zwengelmann, 21.10.2009, 19:41:54

Hallo Kontrakroet,

im Zweifel wird das Finanzamt eiskalt die Einnahmen als Einnahmen verbuchen und die Ausgaben nicht anerkennen. Wenn die Einnahmen nicht zu doll sind, würde ich mir keine Gedanken machen, aber trotzdem wie folgt vorgehen:

  • Grundsätzlich keine Rechnung ausstellen, sondern ausschließlich Quittungen unterschreiben. Eine Rechnung könnte als unternehmerisches Handeln gesehen werden.
  • Wenn Du nicht beim Finanzamt als Freiberufler oder Gewerbetreibender bekannt bist, darfst Du keine Umsatzsteuer ausweisen. Bei der Quittung also das Mehrwertsteuerfeld ordentlich durchstreichen.
  • Dokumentiere für den Fall der Fälle alle Einnahmen und Ausgaben. Quittungsblock und Stempel kosten nicht viel, wenn Du was einkaufst bekommst Du immer eine Rechnung, die sich abheften lässt.
    Zum Berechnen reicht eine Tabellenkalkulation, OpenOffice oder zu Not auch Excel. Eine Spalte mit laufender Nummer, eine Spalte für das Datum, eine Spalte für Einnahmen, eine Spalte für Ausgaben (Instrumente, Saiten, Fahrtkosten (Belege oder 0,3€/km). Alle Belege entsprechend nummerieren und abheften. Das reicht. Am Jahresende Einnahmen und Ausgaben addieren, und die Differenz bilden. Dann siehst Du, ob Du Gewinn gemacht hast. Wenn Du sagen wir mal unter 1000 Euro bleibst, dürfte das als Liebhaberei durchgehen. Im Zweifel beim Amt nachfragen.
  • Die oben genannte Grenze hat NICHTS damit zu tun, ob Du als Unternehmer angesehen wirst. Es geht nur darum, ob Du zwangsweise für die Umsatzsteuer veranlagt wirst oder die Wahl hast.
  • Wenn Du ordentlich Gewinne machst, fragst Du mal beim Finanzamt an und gibtst das an. Wenn man Steuern will, Dich also zum Unternehmer macht, generierst Du halt mal ordentlich Ausgaben und beteiligst das Finanzamt an den Kosten (Abschreibung, Umsatzsteuer etc.). Dann werden Sie Dir irgendwann den Unternehmerstatus wieder aberkennen und Dich zum Liebhaber ernennen. Und Dich dann auch nicht mehr belästigen. War ja deren Fehler.

Ganz wichtig ist, dass Du im Zweifel DOKUMENTIEREN kannst, dass das eine Liebhaberei ist. Wer Rechnungen ausstellt, aber keine Kosten ausweist, guckt irgendwann in die Röhre, wird geschätzt und nachträglich veranlagt. Bumm.

Viele Grüße
Zwengelmann

kontrakroet Profilseite von , 27.10.2009, 19:35:51

 Hallo Zwengelmann,

das ist doch mal endlich ne Antwort - Vielen Dank!

So habe ich es auch zwischenzeitlich gemacht, einfach ALLES notieren und sammeln. Aus was ergibt sich der Betrag von 0,3€ Fahrtkosten pro km. Ganz schön erschreckend wieviel Kohle man verfährt im Gegensatz zur "Gage" ;-( Gruß Alwin

 

rezitativ Profilseite von rezitativ, 27.10.2009, 22:18:40

 Vielen Dank!!

Neuester Beitrag Franziskaner Profilseite von Franziskaner, 30.10.2009, 03:44:18

 Muss man immer alle jobs oder gigs überweissen oder vielleicht auch nicht?.. Ich meine das weil will ich auch nicht zu viele steurn zahlen!...

Jemand kennt ein gutes typ oder trick?

Altern Bogenhaare ohne darauf zu Spielen? <Zurück zur Liste> Saiten

Nur angemeldete Benutzer dürfen Beiträge schreiben. Bitte hier einloggen: LogIn



Zuletzt aktualisiert von Besucher am 17.03.2024, 19:25:34.