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Kontrabass und Wohnrecht...

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Zugeordnete Kategorien: Üben

Buddy Lee Blake Profilseite von , 18.11.2002, 16:32:36
Kontrabass und Wohnrecht...
Ich spiele größtenteils Slap und ein wenig Pizzicato und da ich mich a) am Instrument weiterentwickeln will und b) nicht aus der Übung kommen will (vor allem für's Slappen müssen ja auch die entsprechenden Muskeln trainiert werden), muß ich rund eine Stunde am Tag üben (utopischerweise wären es gar 4...).
Ich wohne in einer Mietwohnung, noch bei meinen Eltern und genau diese machen Ärger und wollen mich nicht in der Wohnung spielen lassen.
Ich kann mir aber weder einen Proberaum leisten noch es mir erlauben, mit meinem Baß irgendwo hinzufahren/-gehen. jedesmal wenn ich gerade mal Zeit habe, ein Lied zu spielen oder ein paar Läufe oder Slaptricks zu üben.
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher (und hab's schon öfter gehört), daß man so etwas lautes wie bspw. einen Kontrabaß slappen eine Stunde am Tag zwischen 15.00 und 20.00 Uhr machen darf.
Sofern ich mich nicht völlig irre (und ich bin mir ziemlich sicher), würde ich gerne wissen, woher ich das schriftlich haben kann...
Alexander Profilseite von , 19.11.2002, 09:45:40
Hi Buddy,

prinzipiell kann das Musizieren in der Wohnung nicht verboten werden, außer durch "Individualabrede im Mietvertrag" (d.h. in der Hausordnung). Für einzelne Fälle gibt es eine Reihe von Entscheidungen, die man auch im Internet recherchieren kann. So hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass auch lautes Üben von Saxophon bis zu zwei Stunden täglich zulässig ist. Wenn man die Quellen im Internet gefunden hat, können die entsprechenden Urteile in juristischen Fachzeitschriften nachgelesen werden. (Gibt´s vielleicht in der Bücherei, auf jeden Fall aber in einer Universitätsbibliothek.) Auch Mieterschutzvereine haben Sammlungen von solchen Urteilen. Ich geh mal davon aus, dass Du Deinen Eltern so ein Urteil zur Unterstützung Deiner Argumentation zeigen willst. Denn rechtlich gesehen handelt es sich nicht um Grundsatzurteile. Sie geben höchstens die Richtung der herrschenden Rechtsprechung an. Man kann nicht erwarten, dass ein Gericht oder Schiedsstelle nochmal so entscheidet. In Deinem Fall wäre es sinnvoll, eine einvernehmliche Lösung zu finden (vielleicht durch feste Probezeiten.) Vermutlich sitzen Deine Eltern tatsächlich am längeren Hebel und können Dir durch die maßgebliche "Hausordnung" die Regeln diktieren.

Viele Grüße,

Alexander
Roland Profilseite von , 19.11.2002, 11:38:47
Hallo Buddy! Alexander hat in seiner Reaktion alles wesentliche zu dem Thema gesagt. Zusammenfassend würde ich die Situation folgendermassen beschreiben: Es gibt kein generelles Recht für MusikerInnen anderen Leuten durch Musizieren sporadisch oder regelmäßig auf die Nerven zu gehen auch wenn es befristet und an Uhrzeiten gebunden ist! Kein Mensch braucht in seiner Wohnung Lärm zu ertragen, da Lärm als Stress und im Kausalzusammenhang damit körperverletzend wirken kann. Stell Dir mal als Extrembeispiel vor, jemand wohnt Wand an Wand mit einem Menschen der mit Magengeschwüren, nach Herzinfarkten und Schlaganfällen immer noch einen Blutdruck von 210 : 180 hat - wie fändest Du ein pauschales Recht das es seinem Nachbarn ermöglicht täglich für seine Death Metal Band zu üben? Das ist die eine Seite, andererseits darf eine MusikerIn nicht durch unangemessene Einsprüche (durch hypersensible "Topneurotiker") in der Musikausübung unangemessen eingeschränkt werden. Es gibt daher immer nur individuelle Gerichtsentscheide, da die Konfliktsituationen auch immer wieder unterschiedlich sind. Für Dich würde es also bedeuten das Du mit Deinen Eltern vor den Kadi müßtest, Du hast sonst keine Möglichkeit Deinen Eltern etwas schwarz auf weiß zu präsentieren was für eure Situation konkret gilt. Das würde ich mir an Deiner Stelle aber genau überlegen, ich denke eine solche Situation wäre für Deine Eltern doof und ob Du zufrieden und effektiv Üben kannst wenn Deine genervten Eltern nebenan sind, ist vielleicht auch die Frage. Schau aber mal auf die Seite von Steffen Molderings (Bassist) http://home.t-online.de/home/steffen.molderings/homepage.htm hier findest Du Weiteres zum Thema "Musizieren in Mietwohnungen" Steffen ist als Musikschulleiter, Musiker, Komponist usw. zwar vielbeschäftigt, wird Dir aber sicher per Email antworten wenn Du etwas zu fragen hast. Die andere Alternative ist es vielleicht Deine "Lärmemission" zu verringern. Ich kenne mich beim Kontrabass Slappen nicht gut aus aber wäre es denkbar wenn Du eine Art Stoffüberzieher (alter Kniestrumpf, oder Mutter näht was Maßgeschneidertes) über den Teil des Griffbrettes (der über den Korpus ragt) ziehst und dadurch die Obertöne schon mal dämpfst? Wenn ich Dich recht verstanden habe geht es Dir auch um das nötige Krafttraining, dieses sollte gedämpft funktionieren (auch wenn´s vielleicht übel klingt). Wenn das immer noch zu laut ist denk mal über ein "Trainingsgerät" wie den Selbstbau - Uprightbass von Marc Hackelböger nach. Du findest Infos darüber und eine Bauanleitung auf seiner Seite: http://home.t-online.de/home/A.Vorwald/index.htm Lass mal etwas davon hören wie Dein Weg beim Slapbassüben verläuft, frohes Schaffen! Roland
Neuester Beitrag k_frohne Profilseite von , 31.10.2006, 16:33:07
Der link hat sich geändert: E-Kontrabass, E-Bass: Selbstbau Electric Upright, Tipps und weiteres unter ttp://www.andy1963.homepage.t-online.de/eubass/
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