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steuerrechtliche Abschreibung eines Kontrabass

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dumpfdröhner Profilseite von dumpfdröhner, 22.11.2007, 06:13:26
steuerrechtliche Abschreibung eines Kontrabass

Werte Kollegen,

kann mir jemand sagen, wie hoch die steuerrechtliche Nutzungsdauer eines Kontrabasses ist bzw. welchen Anteil des Kaufpreises/ Wertes man im Jahre des Neukaufs bei der Steuererklärung ensetzen darf?

Wäre für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

Dumpfdröhner

 

jlohse Profilseite von jlohse, 22.11.2007, 10:21:30
Das hängt vom Kaufpreis ab. Als GWG (<400 €, ab 2008 <150 €) darfst Du alles sofort absetzen ;-)
bassknecht Profilseite von bassknecht, 22.11.2007, 13:03:53

Von der Steuer absetzen kannst du natürlich nur wenn Du das Instrument beruflich nutzt. Am leichtesten fällt es den Finanzämtern berufliche Nutzung anzuerkennen, wenn Du in einem festen Angestelltenverhältnis als Berufsmusiker arbeitest z.B. Festanstellung als Musicalmusiker, Sinfonieorchester, Zirkusensemble, Musikschule, Profimusikstudio. Ist das gegeben und Dein Arbeitgeber bescheinigt Dir das, bzw. geht das aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung hervor, kannst Du absetzen. Bei mir zumindest hat sich noch niemand daran gestört wie viele Kontrabässe ich pro Zeitraum verschleisse, es hat das Finanzamt nämlich nicht zu interessieren was Du als Berufsmusiker genau treibst, es ist steuerrechtlich irrelevant, ob Du psychosomatisch kranken Leuten mit tiefen Schwingungen  hilfst, oder  Pornofilme vertonst.  Risiken für beruflich genutzte Instrumente gibt es zu Hauf, beispielsweise kann es Dir mehrmals pro Veranlagungszeitraum passieren, dass Du  während einer Rockabilly - Bassbesteigung Instrumente  zur Implosion bringst, als Freejazzer könntest Du Techniken einsetzen, die das Instrument schnell verschleissen lassen (Kung Fu Akzente, Sumoglissandi unsd Überwürfe ec). Du merkst, die zuletzt aufgeführten beruflichen Einsatzgebiete dürften selten in Festanstellungsverhältnissen gefordert sein, dann hast Du ein Problem mit dem Finanzamt, du musst Deine Freischaffende Existenz nachweisen. Das ist nicht immer ganz leicht, weil saisonalen  Schwankungen unterworfen, letztendlich hast Du das ganze Theater mit Einkommenüberschusserklärung am Bein und musst regelrecht  Buch führen, auch u. U Fahrtenbuch . Überlege Dir ob komplett freischaffende Tätigkeit vorliegt (auch traditionell freischaffende Musikereinkünfte wie z.B. Unterhaltungsmusik, Gala, Künstlerbegleitung,  Barjazz  zählen dazu)  Wenn das nur zum Teil der Fall ist, wirst Das Instrument auch nur anteilig absetzen können, wenn überhaupt. Ansonsten geht neben GWG natürlich auch AfA, wenn Du Instrumente bevorzugst die mehr als 400€gekostet haben hier kannst  Du nur linear abschreiben, bei mir wird eine Nutzungsdauer von  4 Jahren pro Instrument bislang nicht in Frage gestellt.

Wichtig ist natürlich auch Kaufbeleg oder Kaufvertrag, der  alte Italodreiseiter den dir der Zigeuner aus der Camrague auf dem Autobahnparkplatz verkauft hat nützt dir finanzamttechnisch nur etwas, wenn Du Personalien des  Verkäufers erfasst hast und am besten auch kontrolliert hast. Ciao Roland 

dumpfdröhner Profilseite von dumpfdröhner, 22.11.2007, 19:25:17

Danke Roland, meine freischaffende Existenz nebenberuflich hat mir das Finanzamt ja anhand von Quittungen selbst nachgewiesen, ich werde Deinen Tip mit den vier Jahren mal annehmen.

Viele Drüße

 

Neuester Beitrag Wilhelm Profilseite von Wilhelm, 22.02.2008, 22:47:22

Wie alt ist der Bass?  Ein historisches Instrument verliert unter Umständen gar nicht an Wert und könnte daher gar nicht abgeschrieben werden. Ich bin aber in solchen Fällen bei meinen Klienten immer mit 10 Jahren durchgekommen.  Die Abschreibungsdauer wird auch von der Qualität abhängen. Bei einem guten  Instrument wird bei einer Prüfung eine kürzere Nutzungsdauer als 10 Jahre kaum anerkannt werden.

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